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Warum werden Windräder immer größer?

Die Physik der Windkraft.

Windräder

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=mgdTYJ2SFEg

  • Rotorfläche.
  • Rauigkeitslänge
  • Leistungsbeiwert
  • Betz'sches Gesetz
  • Prandtl'sche Höhenformel
  • Industrie-Leistungsformel

Wir leiten her, ob es sich lohnt, Windräder im Wald zu bauen, wo man besser keine Kleinwindanlagen baut, was von Windwänden zu halten ist und wie viel Material eigentlich große Windräder im Vergleich zu kleinen benötigen. Falls noch Fragen offen sind, habt ihr nach diesen 20 Minuten das Handwerkszeug, um sie zu beantworten.

Quelle: https://energiewende.eu/warum-werden-windraeder-immer-groesser/

Appell an die Kommunalpolitik

An die Kommunalpolitik der Baumberge-Kommunen

Sehr gehrte Frau Dirks, sehr geehrter Herr Dr. Thönnes, sehr geehrter Herr Möltgen,

liebe Mitglieder der kommunalen Räte,

die Initiative „Vernunftkraft“ fordert Sie auf, die in ihrem Bericht (WN 31.1.2022 Seite Nottuln) genannten Punkte gegen Windenergie bei uns „richtig" zu gewichten und zu erkennen, dass…. (Windkraft des Teufels ist).

Wir bitten Sie freundlich, dies öffentlich und eindeutig zu tun:

Machen Sie deutlich,

  • dass Sie diese Klimaschutzverweigerung nicht mittragen,
  • dass Sie aktiv und offensiv für Klimaschutzmaßnahmen in Ihrer Kommune stehen.
  • dass Sie engagiert das Ziel Klimaneutralität verfolgen und sich dafür nicht lächerlich machen lassen,
  • dass dazu auch zwangsläufig die Windenergie und der maßvolle Zubau neuer Anlagen gehört,
  • dass Sie deshalb begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger in der Baumberge-Region sich engagieren und auch investieren wollen – in Solar- und Windenergie.  

Wir freuen uns, wenn Sie - auch öffentlich - den Menschen hier deutlich machen, dass Ihre Klimaschutzpolitik (bis hin zur Klimaneutralität) in der Tat „nüchtern“ und nicht reines „Wunschdenken“ ist.
Die Windkraftgegner von „Vernunftkraft“ glauben Ihnen das einfach nicht.

Wir Bürgerinnen und Bürger schon.

Mit freundlichem Gruß

Robert Hülsbusch

Ergänzende Informationen von Sven Giegold (Staatssekretär im BMWK)

Heute geht es los: Wir fördern die Bürgerenergie!

Liebe Freundinnen und Freunde,

Liebe Interessierte,

ab sofort fördert unser Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Anlaufkosten von Bürgerenergiegesellschaften für Wind an Land. Seit dem 1.1.2023 unterstützen wir Bürgerenergiegesellschaften, um die Hürde von hohen Planungs- und Genehmigungskosten zu überwinden. 70% - maximal 200.000 Euro pro Windprojekt - fördern wir jetzt über unser neues Programm. Um Doppelförderung zu vermeiden, muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn das Projekt erfolgreich an den Start geht.

Mit diesem Förderprogramm wollen wir wieder mehr Bürgerenergieprojekten zum Erfolg verhelfen. Teilt diese gute Nachricht hier auf Twitter:
https://twitter.com/sven_giegold/status/1609487445778747392 

Denn Windanlagen finden mehr Unterstützung, wenn viele Bürger*innen auch finanziell von ihnen profitieren. Das ist auch dringend nötig, denn Erneuerbare Energien sollen bis 2030 einen Anteil von 80% am Bruttostromverbrauch ausmachen. Gleichzeitig soll bei Mobilität und Gebäudewärme immer mehr elektrifiziert werden. Um diesen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen, brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Bürger*innen und Staat. 

Erneuerbaren-Vorreiter Dänemark zeigt, dass der Ausbau von Wind an Land besonders gut durch Bürgergesellschaften klappt. Bürgerenergiegesellschaften sind auch Beispiele von Demokratie in der Wirtschaft, bei dem viele Anteilseigner*innen am Boom der Erneuerbaren teilhaben. Bürgerenergiegenossenschaften sind zudem Beispiele gemeinwohlorientierter Wirtschaft, wie die Bundesregierung sie derzeit mit einer “Nationalen Strategie für Sozialunternehmen und Soziale Innovationen” stärkt. Auch in Deutschland gab es einen Boom an Bürgerenergiegesellschaften und -genossenschaften. Doch während der Jahre der Großen Koalition wurden die Rahmenbedingungen so sehr verschlechtert, dass die Welle von Neugründungen fast zum Erliegen gekommen ist. Das soll sich nun ändern. 

Dazu haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen:

    1. Wir haben in der EU erreichen können, dass die Verpflichtung zu aufwändigen und unsicheren Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte eingeschränkt wurde. Robert Habeck und ich haben dazu eine Reihe letztlich erfolgreicher Gespräche in Brüssel bei der EU-Kommission geführt.
    2. Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nutzen wir diesen europarechtlichen Spielraum auch aus. Künftig sind Projekte bis zu sechs Windrädern mit maximal 18 MW von dem komplexen Ausschreibungsverfahren befreit. Das neue EEG tritt auch zum 1.1.2023 in Kraft.
    3. Haben wir mit dem “Wind an Land”-Gesetz viele Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen, die bereits in Kraft getreten sind.
    4. Gelang es uns im Dezember 2022 in Brüssel einen “Erneuerbaren Booster” durchzusetzen, der in wenigen Wochen in Kraft tritt. Dieser Booster sichert das “Wind an Land”-Gesetz europarechtlich ab und bringt weitere Erleichterungen beim Genehmigungsverfahren.
    5. Und nun stärken wir Bürgerenergiegesellschaften den Rücken.

Etliche Windanlagen haben in den Regionen zu viel Frust geführt, wenn die Erträge bei Eigentümer*innen angekommen sind, die in ganz anderen Regionen wohnten. Ebenso kann es Unfrieden säen, wenn sich viele Anwohner*innen Windräder anschauen müssen, aber nur wenige von ihnen finanziell profitieren. Genau hier setzen Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften an. Jedoch haben Bürgerenergiegesellschaften einen strukturellen Nachteil: Sie haben es schwerer Risikokapital für die lange und mit Unsicherheiten behaftete Planungsphase aufzubringen. Denn anders als große Unternehmen können sie solche Kosten und Risiken nicht über viele Projekte verteilen. Deshalb übernimmt nun unser Förderprogramm 70% der Anlaufkosten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören alle Maßnahmen der Vorplanung eines Projektes (wie zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) sowie weitere notwendige Gutachten, die zur Realisierung von Windenergieanlagen beitragen.

Zurückgezahlt werden muss nur, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemissionsgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde. Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. Euro, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

In den letzten Monaten haben wir schon eine starke Beschleunigung der Energiewende z.B. bei der Photovoltaik geschafft. Mehr dazu hier.

Bitte teilt diese guten Nachrichten hier:
https://twitter.com/sven_giegold/status/1609487445778747392

Doch bei Wind an Land brauchen wir nun eine große Kraftanstrengung. Die Energiewende wird gelingen, das Klima nachhaltig schützen und uns als Land nach vorne bringen, wenn wir alle mit anpacken! Dazu verbessern wir die Rahmenbedingungen. Wir bleiben dran.

Mit erfreuten Grüßen

Sven Giegold

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Für Freund*innen von Definitionen: Eine Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des des neuen Förderprogramms ist jede Genossenschaft oder sonstige Gesellschaft,

a) die aus mindestens 50 natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern besteht, 

b) bei der mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlgebiet, das sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage befindet, nach dem Bundesmeldegesetz mit einer Wohnung gemeldet sind, wobei der Abstand im Fall von Solaranlagen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage und im Fall von Windenergieanlagen von der Turmmitte der jeweiligen Anlagen gemessen wird, 

c) bei der die Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) oder bei kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren rechtsfähigen Zusammenschlüssen liegen, und 

d) bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wobei mit den Stimmrechten nach Buchstabe b in der Regel auch eine entsprechende tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesellschaft und der Mitwirkung an Entscheidungen der Gesellschafterversammlung verbunden sein muss, es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt und es bei einer Gesellschaft, an der eine andere Gesellschaft 100 Prozent der Stimmrechte hält, ausreicht, wenn die letztere die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt.

Schönstes Beamtendeutsch! ;-)

Pyrolyse

Pflanzen entziehen der Atmosphäre CO₂ – dies verdanken wir der Photosynthese. Lässt man diese Biomasse verrotten oder verbrennt sie, gelangt der Kohlenstoff als CO₂ zusammen mit weiteren klimaschädlichen Gasen zurück in die Atmosphäre. Das gilt es zu verhindern, was mit der Pyrolyse gelingt.

 

Pflanzenkohle als Negativ-Emissionstechnologie

Wenn es um den Aspekt der Negativ-Emissionen von Pflanzenkohle geht, spricht man von PyCCS (Pyrogenic Carbon Capture and Storage). Dies bedeutet: Über Photosynthese eingefangener Kohlenstoff wird mittels Pyrolyse dauerhaft beständig gemacht. Diesen Kohlenstoff gilt es nun zu lagern (C-Senke) und am besten gleichzeitig zu nutzen (Zusatznutzen). Denn Kohlenstoff ist ein wertvoller Rohstoff für den Einsatz in vielen verschiedenen Anwendungsbereichen – allen voran in Bodenanwendungen und Baustoffen. Genau dieser Zusatznutzen der Pflanzenkohle macht PyCCS zu einer wirklich schlauen Idee und unterscheidet den Ansatz fundamental von Negativemissionslösungen, deren einziger Zweck es ist, CO₂ einzulagern und die damit ein reiner „cost-case“ sind.

Damit sich Pflanzenkohle positiv auf das Klima auswirken kann, ist die Gesamtbilanz von Biomassegewinnung, Pyrolyse, Weiterverarbeitung und Anwendung entscheidend. Nur wenn diese insgesamt klimapositiv ausfällt, kann man von einer echten C-Senke sprechen.

weiterlesen auf Solarenergie Förderverein

NRW fördert kommunalen Klimaschutz mit 40 Millionen

Land stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Gemeinden und Kreise können ab sofort Anträge stellen

Von der energetischen Sanierung bis zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Corona-Krise auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.

weiterlesen auf der Homepage der Energieagentur NRW

Energieberatung vor Ort

Sie wollen in die Zukunft investieren, im Rahmen einer dringend notwendigen Energiewende aktiv werden. Sie wollen ihr Haus dämmen und energetisch sanieren?  Sie wollen ihre Energie regenerativ erzeugen?  Photovoltaik, Wärmepumpe, Wind ….? Sie wollen wissen, wie das funktioniert, wie die ersten Schritte in diese Richtung gehen, welche Zuschüsse und Hilfen der Staat zur Verfügung stellt?

Auch Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung sind wichtig.

Dann können Sie sich hier – auf der Seite der Verbraucherberatung – informieren.

Verbraucherzentrale Energieberatung

Auch auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen:

Energie-Experten - Erneuerbare Energien

Heizung.de

Wichtig ist dann der Kontakt zu den Firmen in der Region. Dort erfahren Sie, welche Firma welche Angebote macht und wie deren Auslastung ist.
Darüber hinaus sind immer Referenzen der Firmen interessant. Viele Eigenheimbesitzer, die schon mit den Firmen zusammengearbeitet haben und ihr Haus zukunftsfähig aufgestellt haben, sind gerne bereit, Ihnen die Veränderungen zu zeigen und zu erklären und wichtige Tipps zu geben.

Gerne können Sie auch die Baumberge Energie ansprechen. Wir bemühen uns dann darum, Ihnen für bestimmte Investitionen Referenzen zu nennen. Viele allgemeinere Informationen rund um die Energiewende sind hier erhältlich:

Broschüren der Energieagentur NRW

Gespräch der BE mit Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes

2022 01.13 be bmEs tut sich was in Nottuln in Sachen Klimaschutz und Energiewende. Dies wurde einmal mehr deutlich in einem Gespräch, das Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes zusammen mit der Klimabeauftragten der Gemeinde, Martina Marquardt-Wißmann, mit der Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie (BE) am Donnerstagmorgen führte.

Deutlich wurde die Wertschätzung des Bürgermeisters für das Bürgerengagement in Nottuln. Von Heinz Böer, Mitglied der BE, ließ sich Thönnes über die Entwicklung der Energie-Gemeinschaft informieren. Fast 100 Interessenten hat diese in ihrer Liste stehen. Die meisten davon wollen in Energieprojekte vor Ort – in Windkraft und Solarenergie – investieren. So würde regenerative Energie vor Ort in der Baumberge-Region erzeugt und die Wertschöpfung bliebe ebenfalls vor Ort. Heinz Böer: „Die Bürgerinnen und Bürger stehen in den Startlöchern und warten auf Rahmenbedingungen für den Zubau neuer Windkraftanlagen und neuer Photovoltaikanlagen.“

Darüber hinaus ist auch der aktive Kern der BE so angewachsen, dass auf der letzten Sitzung Arbeitsgruppen (AGs) gebildet werden konnten. Jede AG beschäftigt sich mit einem möglichen Energieprojekt. Dabei habe die BE viele Kontakte aufgenommen. Dazu gehörten z.B. die Stadtwerke Münster und die Gelsenwasser-AG, die beabsichtigen, in der Baumberge-Region Projekte zu realisieren.

Dazu gehörten aber auch Windkraftgesellschaften, die in unmittelbarer Nachbarschaft – in Billerbeck, in Dülmen-Buldern, in Havixbeck und in Senden demnächst neue Windparks errichten werden. Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sind vorgesehen. Die BE lotet diese aus und vermittelt dann die Kontakte zu den Interessenten der BE. Zahlreiche Gespräche wird es in der nächsten Zeit geben – bis hin zur Regierungspräsidentin.

Bürgermeister Dr. Thönnes sicherte seine volle Unterstützung des Bürgerengagements bei der Energiewende in Nottuln zu: „Windkraft wird dabei eine große Rolle spielen müssen. Aber wir sind auch dabei, neue Flächen für Photovoltaik zu untersuchen und dann auch für Bürgerprojekte anzubieten.“ Sporthallen, Reithallen usw. werden dafür in den Blick genommen.

In dem Gespräch mit Dr. Thönnes ging es weiter um den großen Bereich Wärme und Einfamilienhäuser, „ein weites Feld, das die Gemeinde beackern wird“, so der Bürgermeister. Hier stellt der Bürgermeister in Aussicht, dass in Zukunft von Seiten der Gemeinde individuelle Beratung angeboten wird. Die Klimabeauftrage Marquardt-Wißmann sei dabei, personelle Ressourcen und Aufgabenfelder für die Beratunng bei der Renovierung und der energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern zu entwickeln.

Der enge Kontakt Baumberge Energie und Gemeinde wird fortgesetzt. Weitere Treffen wurden zum Schluss in Aussicht gestellt.

 

Tipps für die persönliche Energiewende

2022 01.13 be bm

Die Redaktionen des führenden Fachmediums photovoltaik und des Webportals Solar Age für solare Architektur haben diesen Ratgeber 2022 erstellt. Denn wir wollen Sie praxisnah über Photovoltaik, Stromspeicher, elektrische Heizsysteme und E-Mobilität informieren – unabhängig von den Werbeversprechen der Industrie.

zum Ratgeber 2022

Leserbriefe zum WN-Artikel 'Identität der Baumberge erhalten'

Leserbrief von Karsten Danker

Bei aller Problematik mit der Gewinnung erneuerbarer Energie bleibt die Frage an Sie, woher soll der Strom sonst kommen, den wir verbrauchen wollen. Kohle, Atomstrom und mittelfristig Gas fallen aus bekannten Gründen aus. Vorschläge von Ihrer Seite sind mir nicht bekannt.

Die Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie BE setzt sich im Sinne von Gemeinwohl für eine breite Beteiligung aller Bürger an der Gewinnung von erneuerbarer Energie ein, damit kein Investor von außerhalb hier eventuell entstehende Gewinne einstreicht. Um den „Schaden für Landschaft, Natur und Menschen“ durch Umweltschäden fernzuhalten.

Fakt ist: Die aktuelle Karte vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LANUV zeigt: Eine der großen weißen Flächen in NRW ohne Windräder ist zwischen der A1 im Osten und den WKA Nottuln im Westen. Nördlich von Havixbeck bis runter nach Ottmarsbocholt keine WKA! Keine „Überfüllung“, wie Sie schreiben.

Die Geschichte mit der "leidenden Landbevölkerung unter dem Energiehunger anderer“ ist höchst unsolidarisch. Atomkraftwerke, Kohlekraftwerk Datteln (400 m neben der Wohnbebauung), Autobahnen und Bahnlinien in den Ballungsräumen, Flughäfen, Braunkohlelöcher und, und, und! Aber bitte bei uns nicht!
Ihre „Vernunftkraft" ist ein bundesweiter Verein mit Sitz in Berlin. Er wird gesteuert und finanziert durch Lobbyvertreter der großen Versorger, Atom-Kohle-Gas-Industrie usw. mit verdächtiger Nähe zur AfD. Siehe https://lobbypedia.de/wiki/Vernunftkraft  

Mit freundlichem Gruß
Karsten Danker


Leserbrief von Heinz Böer

Zum Sankt-Florians-Prinzip will ich hier nicht noch einmal Stellung nehmen. Aber zwei Punkte muss ich doch kommentieren:

Zum einen: Die Strategien der Windkraftgegner in der Reihenfolge Leugnung, Desinformation, Ablenkung, Verzögerungstaktik, Untergangsstimmung (Genaueres siehe Michael E. Mann, Propagandaschlacht ums Klima, Wie wir die Anstifter klimapolitischer Untätigkeit besiegen, Erlangen 2021.) sind inzwischen beim letzten Mittel, der Erzeugung von Resignation, angekommen: „Ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz ist vor Ort leider nicht zu erreichen.“ - Doch er ist nur so zu erreichen: Jede Kommune, auch Nottuln, sorgt dafür, dass sie klimaneutral wird. Das ist überall lokal umzusetzen, um globale Wirkung zu erzielen. Da haben wir – Nottulner und insgesamt Deutschland – deutlich mehr zu tun als etwa China und Indien, die pro Kopf der Bevölkerung weniger CO2 produzieren als wir.

Zum anderen: „Schließlich würde die Sonderopferrolle der Landbevölkerung, die den Energiehunger der meist städtisch … wohnenden Verbraucher stillen soll, noch verstärkt.“ Klar, bei Einhaltung politisch vernünftig gesetzter Abstände müssen die Windkraftanlagen auf dem Land stehen und nicht in der Stadt. Bei hoher Bürgerbeteiligung ergibt sich für die Landbewohner aber eine Sondergewinnrolle. Der Geldfluss, der zur Zeit vom Land in die Einkaufsmetropolen geht, würde sich zugunsten des energieproduzierenden Landes umkehren, von der Stadt zu der Landbevölkerung, die sich an den Windkraftanlagen beteiligt!

Heinz Böer, Bahnhofstr. 72, Appelhülsen
engagiert in der Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie BE


Leserbrief von Philipp Marquardt

Die Mitglieder der Mitmachgemeinschaft „Baumberge Energie“ sind – im Gegensatz zu den Lobbyisten der „Vernunftkraft“ – in den Baumbergen beheimatet, und es handelt sich bei den „Investoren“ um Bürgerinnen und Bürger der hiesigen Gemeinden. Und gehen etwaige, aus der nachhaltigen, lokalen Erzeugung von Strom gewonnene Erlöse eben nicht an irgendwelche Großkonzerne, sondern kommen der hiesigen Landbevölkerung direkt zugute. Keine „Sonderopfer“ mehr, sondern direkte Teilhabe.

Es ist schwer zu glauben, dass die Lobbyisten von „Vernunftkraft“ sich um den Erhalt der Landschaft sorgen. Tatsache ist, dass die Organisationen im Hintergrund an der Zerstörung ganzer Landstriche und Dörfer zugunsten billiger und umweltschädigender Stromerzeugung für energiehungrige Industrien wie z.B. die Aluminiumherstellung beteiligt sind. So weisen Verflechtungen des Vereins mit BP, E.ON, Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft, RWE Power, RAG, Hydro Aluminium Deutschland, BASF, Villeroy & Boch eher darauf hin, dass es dem Verein um den Erhalt eines überholten Geschäftsmodells auf Kosten der Allgemeinheit geht.

Daher rührt wohl auch die Angst vor dezentraler Stromerzeugung in der Hand der Bevölkerung, wie sie „Baumberge Energie“ anstrebt. Keine zentrale Infrastruktur, also auch keine Monopolstellung. „Die Vorteile dagegen haben nur eine sehr überschaubare Gruppe von Investoren…“ schreibt „Vernunftkraft“, und es klingt, als schrieben sie über sich selbst.

Auffallend wenig steht in dem Artikel von „Vernunftkraft“, welche Alternativen zum Ausbau erneuerbarer Energien sie vorschlagen. Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke weiter betreiben? Auch wird da die Angst vor der Veränderung geschürt und dabei verschwiegen, dass die Veränderung in Form des Klimawandels bereits in vollem Gange ist. Wir müssen also etwas ändern, wenn wir "weitermachen" wollen. Am besten, wir fangen damit an, den Konzernen den Geldhahn zuzudrehen.

Mit freundlichem Gruß
Philipp Marquardt


Leserbrief von Robert Hülsbusch

An der Wortwahl erkennt man, wie die schreibenden Menschen ticken und was ihre Absicht ist: „Natur wird geopfert“, das Thema Windkraftenergie soll „begleitet“ werden, „industrielle Großanlagen“, die die Landschaft „völlig überfremden“, „Lebensraum zerstören“, eine „Sonderopferrolle der Landbevölkerung“. „Opferung der heimischen Landschaft“, zurück bleibe eine „verwundete Landschaft“ (Schreiben Sie das mal den Menschen im Ahrtal!).

„Vernunftkraft“? Geht es nicht auch ein klein bisschen bescheidener?

Vor zehn Jahren kam die kleine Minderheit der Windkraftgegner noch damit durch. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert. Der Wind hat sich gedreht. Auch in der Kommunalpolitik. Wollen wir unsere tolle „Parklandschaft“ erhalten, müssen wir – auch vor Ort – den Klimaschutz deutlich verstärken. Die Windgegner können sicher sein: Die „politischen Entscheidungsträger“ der Baumberge werden die genannten Punkte schon „richtig gewichten und erkennen“. Im Sinne der Bewahrung der Schöpfung und auch unserer Region. Im Sinne des Allgemeinwohls.

Mit freundlichem Gruß
Robert Hülsbusch


Leserbrief von Lisa Schwering

Neben weiteren kruden Argumenten gegen den Ausbau der Windkraft in unserer Region führt „Vernunftkraft NRW“ an, dass „die Landschaft völlig überfremdet“ und „ihre Identität zerstört“ würde. Daraufhin stellt sich mir die Frage, mit was wir uns in Zukunft identifizieren wollen, wenn die Klimakatastrophe unsere Region nachhaltig verändert oder gar zerstört hat. Ist es da nicht identitätsstiftender, in einer Region zu leben, die sich besonders für die Energiewende und damit den Erhalt unserer Lebensgrundlage engagiert und anderen Regionen als Vorbild dienen kann?

Auch die Wortwahl der Autoren ist entlarvend. „Überfremdung“ und „Identität“ sind Vokabeln, die ich weniger in einer objektiven Debatte über die Sinnhaftigkeit des Windkraftausbaus, sondern eher im Wortschatz der AfD vermuten würde, wenn es um das Thema Migration geht.

Dass das leider kein Zufall ist, erschließt sich, wenn man zu den Hintergründen des Vereins „Vernunftkraft“ recherchiert. Laut Lobbycontrol wird dieser Dachverband von Anti-Windkraft-Initiativen politisch von der AfD (und Teilen der FDP) unterstützt und setzt sich gegen den Ausbau erneuerbarer Energien und für die weitere Nutzung von Kohlekraft- und Kernkraftwerken ein. Dabei stützt der Verein seine Behauptungen auf Publikationen von Klimaleugnern, die über keine wissenschaftliche Qualifikation auf diesem Gebiet verfügen. Prominente Unterstützer des Vereins sind ebenfalls als Lobbyisten für Energiekonzerne und energieintensive Industrien aktiv, die auf billigen Strom aus nicht-regenerativen Quellen angewiesen sind.

Dass die WN eine Stellungnahme eines so umstrittenen Vereins unkommentiert veröffentlicht und damit falsche Fakten und Geschwurbel praktisch legitimiert, ist meiner Meinung nach nicht hinnehmbar.

Wir sollten den definitiv notwendigen Diskurs zum Thema Windkraft nicht mit Angstmache und Desinformation vergiften, sondern stattdessen gemeinsam tragfähige Lösungen für die Zukunft entwickeln. Genug gute Ideen liegen auf dem Tisch.

Lisa Schwering

Steuererleichterung für Photovoltaik-Besitzer

Erleichterung für die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen: Es besteht nun die Möglichkeit, sich für Photovoltaikanlagen und für kleine Blockheizkraftwerke ab Veranlagungszeitraum 2020 von der Einkommensteuerpflicht befreien lassen. Entsprechende Anträge wurden schon vom Finanzamt Coesfeld positiv beschieden. Bis zum Jahre 2019 waren angefallene Gewinne aus Photovoltaik-Anlagen der Einkommensteuer unterworfen. Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 02. Juni 2021 unter dem Geschäftszeichen IV C 6 – S 2240/19/10006:006 und DOK 2021/0627224 eine Gewinnerzielungsabsicht bei kleineren Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung verneint. Bei ihnen liege grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Diese Begründung wirke auch für die Folgejahre. „Dies macht die Erklärung der Einkommenssteuer wesentlich einfacher“, wissen Norbert Wienke und Rainer Möllenkamp (BE) zu berichten. Die Umsatzsteuererklärung bleibt jedoch. Ein Musterschreiben für das Finanzamt stellen wir unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung: Einkommensteuerbefreiung Photovoltaik-Anlage

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